Nachtfahrverbot

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Nachtfahrverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Nachtfahrverbot die Nachtfahrverbote
Genitiv des Nachtfahrverbots
des Nachtfahrverbotes
der Nachtfahrverbote
Dativ dem Nachtfahrverbot den Nachtfahrverboten
Akkusativ das Nachtfahrverbot die Nachtfahrverbote

Worttrennung:

Nacht·fahr·ver·bot, Plural: Nacht·fahr·ver·bo·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Nachtfahrverbot (Info)

Bedeutungen:

Vorschrift, die besagt, dass bestimmte Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmer nachts nicht fahren dürfen

Oberbegriffe:

Verbot

Beispiele:

Die Regierung dementiert ein Vorhaben, das zu einem Nachtfahrverbot für Pkw in Innenstädten führen würde.
Ein Nachtfahrverbot zielt in erster Linie darauf ab, die Nachtruhe von Anwohnern der betroffenen Straßen (meist Bundesstraßen und stark befahrene Hauptstraßen) sicherzustellen.
Nachtfahrverbot – Auf folgenden Seen und seenartigen Erweiterungen dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor während der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht fahren (Fahrverbot): Kleiner Müggelsee, “

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachtfahrverbot
Duden online „Nachtfahrverbot
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNachtfahrverbot

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot
  2. Sonderbestimmungen für Sport-/ und Kleinfahrzeuge. Der Polizeipräsident in Berlin – Wasserschutzpolizei Berlin, 2012, abgerufen am 12. August 2020.