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Nachtfahrverbot (Deutsch)
Worttrennung:
- Nacht·fahr·ver·bot, Plural: Nacht·fahr·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Nachtfahrverbot (Info)
Bedeutungen:
- Vorschrift, die besagt, dass bestimmte Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmer nachts nicht fahren dürfen
Oberbegriffe:
- Verbot
Beispiele:
- Die Regierung dementiert ein Vorhaben, das zu einem Nachtfahrverbot für Pkw in Innenstädten führen würde.
- Ein Nachtfahrverbot zielt in erster Linie darauf ab, die Nachtruhe von Anwohnern der betroffenen Straßen (meist Bundesstraßen und stark befahrene Hauptstraßen) sicherzustellen.
- „Nachtfahrverbot – Auf folgenden Seen und seenartigen Erweiterungen dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor während der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht fahren (Fahrverbot): Kleiner Müggelsee, “
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachtfahrverbot“
- Duden online „Nachtfahrverbot“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nachtfahrverbot“
Quellen: