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Notenschutz wissen müssen. Die Definition des Wortes
Notenschutz wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Notenschutz und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- No·ten·schutz, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Notenschutz (Info)
Bedeutungen:
- Schule: Nichtbewertung einzelner Leistungsaspekte[1]
Gegenwörter:
- Nachteilsausgleich
Beispiele:
- „Notenschutz wird ausschließlich bei den in den Abs. 2 bis 7 genannten Beeinträchtigungen und Formen und nur unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 52 Abs. 5 Satz 2 bis 4 BayEUG gewährt.“[2]
- „Viele Eltern fordern Notenschutz für Kinder mit Legasthenie und Rechenschwäche.“[3]
- „Allerdings gibt es auch beim Notenschutz keine bundesweit einheitliche Regelung.“[4]
- „Die Unterscheidung von Nachteilsausgleich und Notenschutz ist eine schulrechtliche Entscheidung, die ebenfalls kein Mediziner, sondern die Schule vornimmt.“[5]
- „Gebe es keine klaren Vorgaben, müssten Schulleiter und Lehrer Eltern gegenüber sich dauernd rechtfertigen, warum ein Kind Notenschutz bekomme und ein anderes nicht.“[6]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Notenschutz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Notenschutz“
Quellen: