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Worttrennung:
- No·ten·wart, Plural: No·ten·war·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Notenwart (Info)
Bedeutungen:
- Person, die bei einer Band, einem Chor oder dergleichen für die Beschaffung und Aufbewahrung von Notenblättern zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Note und Wart mit dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- Wart
Beispiele:
- Vor Beginn der Probe verteilt der Notenwart die Notenblätter, und nach der Probe sammelt er sie wieder ein.
Übersetzungen
Person, die für die Beschaffung und Aufbewahrung von Notenblättern zuständig ist
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Notenwart“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Notenwart“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Notenwart“