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Worttrennung:
- Orts·or·di·na·ri·us, Plural: Orts·or·di·na·ri·en
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Ortsordinarius (Info)
Bedeutungen:
- Katholizismus, Kirchenrecht: jemand, der in einem Territorium (insbesondere einer Diözese) ordentliche ausführende Gewalt besitzen, das sind der Diözesanbischof, der Generalvikar und etwaige Bischofsvikare
Oberbegriffe:
- Kleriker
Unterbegriffe:
- Diözesanbischof, Generalvikar, Bischofsvikar
Beispiele:
- „Der Rektor kann in der ihm anvertrauten Kirche auch feierliche Gottesdienste abhalten, wobei die rechtmäßigen Stiftungsbestimmungen eingehalten werden müssen, und sofern nach dem Urteil des Ortsordinarius der pfarrliche Dienst in keiner Weise beeinträchtigt wird.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Ortsordinarius“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ortsordinarius“
Quellen: