Ortsordinarius

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Ortsordinarius (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Ortsordinarius die Ortsordinarien
Genitiv des Ortsordinarius der Ortsordinarien
Dativ dem Ortsordinarius den Ortsordinarien
Akkusativ den Ortsordinarius die Ortsordinarien

Worttrennung:

Orts·or·di·na·ri·us, Plural: Orts·or·di·na·ri·en

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ortsordinarius (Info)

Bedeutungen:

Katholizismus, Kirchenrecht: jemand, der in einem Territorium (insbesondere einer Diözese) ordentliche ausführende Gewalt besitzen, das sind der Diözesanbischof, der Generalvikar und etwaige Bischofsvikare

Oberbegriffe:

Kleriker

Unterbegriffe:

Diözesanbischof, Generalvikar, Bischofsvikar

Beispiele:

„Der Rektor kann in der ihm anvertrauten Kirche auch feierliche Gottesdienste abhalten, wobei die rechtmäßigen Stiftungsbestimmungen eingehalten werden müssen, und sofern nach dem Urteil des Ortsordinarius der pfarrliche Dienst in keiner Weise beeinträchtigt wird.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Ortsordinarius
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ortsordinarius


Quellen:

  1. Canon 559 Codex Iuris Canonici (katholisches Kirchenrecht), online auf vatican.va