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Parteifunktionär wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Par·tei·funk·ti·o·när, Plural: Par·tei·funk·ti·o·nä·re
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Parteifunktionär (Info)
Bedeutungen:
- Person, die im Auftrag/im Namen einer Partei tätig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Partei und Funktionär
Weibliche Wortformen:
- Parteifunktionärin
Oberbegriffe:
- Funktionär
Beispiele:
- „Parteifunktionäre hielten stets ähnliche Reden gegen den heraufziehenden Krieg, der nur in Österreichs Interesse sei, aber nicht im deutschen oder gar dem der Arbeiterschaft.“[1]
Übersetzungen
Person, die im Auftrag/im Namen einer Partei tätig ist
- Wikipedia-Artikel „Parteifunktionär“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parteifunktionär“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Parteifunktionär“
- The Free Dictionary „Parteifunktionär“
- Duden online „Parteifunktionär“
Quellen:
- ↑ Sven Felix Kellerhoff: Heimatfront. Der Untergang der heilen Welt - Deutschland im Ersten Weltkrieg. Quadriga, Köln 2014, ISBN 978-3-86995-064-8, Seite 40 .