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Patientenverfügung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Pa·ti·en·ten·ver·fü·gung, Plural: Pa·ti·en·ten·ver·fü·gun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Patientenverfügung (Info)
Bedeutungen:
- schriftliche Verfügung einer erwachsenen Person über gegebenenfalls zu ergreifende beziehungsweise zu unterlassende medizinische Maßnahmen, für den Fall, dass sie in die Lage gerät, ihren Willen nicht mehr (wirksam) selbst erklären zu können
Abkürzungen:
- PV
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Patient und Verfügung sowie dem Fugenelement -en
Oberbegriffe:
- Verfügung
Beispiele:
- „Falls Sie eine beachtliche Patientenverfügung errichten wollen, sollten Sie dies mit einer Ärztin/einem Arzt besprechen, um klar beschreiben zu können, warum eine bestimmte medizinische Maßnahme abgelehnt wird.“[1]
- „Ich sollte, dachte ich, eine Patientenverfügung machen.“[2]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Patientenverfügung“, Seite 816.
- Wikipedia-Artikel „Patientenverfügung“
- Duden online „Patientenverfügung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Patientenverfügung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Patientenverfügung“
- The Free Dictionary „Patientenverfügung“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Patientenverfügung“
Quellen: