Personenverbandsstaat

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Personenverbandsstaat (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Personenverbandsstaat die Personenverbandsstaaten
Genitiv des Personenverbandsstaats
des Personenverbandsstaates
der Personenverbandsstaaten
Dativ dem Personenverbandsstaat
dem Personenverbandsstaate
den Personenverbandsstaaten
Akkusativ den Personenverbandsstaat die Personenverbandsstaaten

Worttrennung:

Per·so·nen·ver·bands·staat, Plural: Per·so·nen·ver·bands·staa·ten

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Personenverbandsstaat (Info)

Bedeutungen:

durch Lehensabhängigkeiten definiertes politisches Gebilde

Herkunft:

vom österreichischen Historiker Theodor Mayer (1883–1972) 1933 unter dem Eindruck des Nationalsozialismus entwickelt[1][2]

Gegenwörter:

Flächenstaat

Beispiele:

„Im Personenverbandsstaat des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bestanden die Rechtsbeziehungen zwischen Landesherr und Untertan nur nach Maßgabe besonderer Rechtstitel.“[3]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Personenverbandsstaat
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Personenverbandsstaat

Quellen:

  1. Deutscher Wikipedia-Artikel „Personenverbandsstaat“ (Stabilversion)
  2. Reto Heinzel: Theodor Mayer. Ferdinand Schöningh, 2016, Seite 94 (Zitiert nach Google Books)
  3. Otto Depenheuer and Foroud Shirvani (Herausgeber): Die Enteignung. Springer, 2018, Seite 290 (Zitiert nach Google Books)