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Worttrennung:
- Per·so·nen·ver·bands·staat, Plural: Per·so·nen·ver·bands·staa·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Personenverbandsstaat (Info)
Bedeutungen:
- durch Lehensabhängigkeiten definiertes politisches Gebilde
Herkunft:
- vom österreichischen Historiker Theodor Mayer (1883–1972) 1933 unter dem Eindruck des Nationalsozialismus entwickelt[1][2]
Gegenwörter:
- Flächenstaat
Beispiele:
- „Im Personenverbandsstaat des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bestanden die Rechtsbeziehungen zwischen Landesherr und Untertan nur nach Maßgabe besonderer Rechtstitel.“[3]
Übersetzungen
durch Lehensabhängigkeiten definiertes politisches Gebilde
- Wikipedia-Artikel „Personenverbandsstaat“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Personenverbandsstaat“
Quellen:
- ↑ Deutscher Wikipedia-Artikel „Personenverbandsstaat“ (Stabilversion)
- ↑ Reto Heinzel: Theodor Mayer. Ferdinand Schöningh, 2016, Seite 94 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Otto Depenheuer and Foroud Shirvani (Herausgeber): Die Enteignung. Springer, 2018, Seite 290 (Zitiert nach Google Books)