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Pflichtmandat wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Pflicht·man·dat, Plural: Pflicht·man·da·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Pflichtmandat (Info)
Bedeutungen:
- Rechtssprache: vom Gericht an einen Pflichtverteidiger vergebenes Mandat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Pflicht und Mandat
Oberbegriffe:
- Mandat
Beispiele:
- „Würde er das Pflichtmandat ablehnen, müsste er das begründen - und da Mollath ihm noch zu vertrauen scheint, könnte das schwierig werden.“[1]
- „Üblicherweise fragt das Gericht vor der Bestellung an, ob man bereit und zeitlich imstande sei, das Pflichtmandat zu übernehmen.“[2]
Übersetzungen
Rechtssprache: vom Gericht an einen Pflichtverteidiger vergebenes Mandat
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pflichtmandat“
Quellen:
- ↑ Ingrid Fuchs: Angeklagter will Ankläger sein. In: sueddeutsche.de. 23. Juli 2014, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 9. Januar 2015) .
- ↑ Steffen Stern: Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. 3. Auflage. C. F. Müller, 2013, ISBN 3811436589