Privatperson

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Privatperson (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Privatperson die Privatpersonen
Genitiv der Privatperson der Privatpersonen
Dativ der Privatperson den Privatpersonen
Akkusativ die Privatperson die Privatpersonen

Worttrennung:

Pri·vat·per·son, Plural: Pri·vat·per·so·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Privatperson (Info)

Bedeutungen:

eine von Behörden und Firmen unabhängige, in eigener Sache handelnde Person

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Adjektiv privat und dem Substantiv Person

Synonyme:

Privatier, Privatmensch

Gegenwörter:

Amtsperson

Oberbegriffe:

Person

Beispiele:

„Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten.“[1]
„Was ihm in der Kathedrale zugestoßen war, hatte schon für eine Privatperson genug Peinliches; wie beschämend nun erst für ihn als Amtsperson, sich diese Blöße gegeben zu haben.“[2]
„Die ›Annonce‹ Bonn ist regional; in ihr können Privatpersonen kostenlos inserieren.“[3]

Übersetzungen

Duden online „Privatperson
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatperson
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPrivatperson
The Free Dictionary „Privatperson

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Anwalt
  2. Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 103 f. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.
  3. Werner Besch: Duzen, Siezen, Titulieren. Zur Anrede im Deutschen heute und gestern. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1996, ISBN 3-525-33561-X, Seite 82.