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Worttrennung:
- Ras·sen·ge·setz·ge·bung, Plural: Ras·sen·ge·setz·ge·bun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rassengesetzgebung (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Gesetzgebung, die vermeintlich „rassefremde“ Bevölkerungsteile eines Staates juristisch benachteiligt, bedroht und verfolgt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rasse und Gesetzgebung
Beispiele:
- „Mitleidlos mit Verweis auf die Rassengesetzgebung schildert der gebürtige Schlesier das Schicksal einer Frau aus Inzigkofen, die wegen einer sexuellen Beziehung zu einem polnischen Zwangsarbeiter ins KZ eingeliefert wurde.“[1]
Übersetzungen
Gesetzgebung, die vermeintlich „rassefremde“ Bevölkerungsteile eines Staates juristisch benachteiligt, bedroht und verfolgt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Rassengesetzgebung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rassengesetzgebung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Rassengesetzgebung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rassengesetzgebung“
Quellen:
- ↑ Doris Futterer führt Dorfchronik weiter. In: Südkurier, 11.04.2019. Zitiert nach: DWDS Korpusbelege ZDL-Regionalkorpus (ab 1993).