Rassengesetzgebung

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Rassengesetzgebung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rassengesetzgebung die Rassengesetzgebungen
Genitiv der Rassengesetzgebung der Rassengesetzgebungen
Dativ der Rassengesetzgebung den Rassengesetzgebungen
Akkusativ die Rassengesetzgebung die Rassengesetzgebungen

Worttrennung:

Ras·sen·ge·setz·ge·bung, Plural: Ras·sen·ge·setz·ge·bun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rassengesetzgebung (Info)

Bedeutungen:

Recht: Gesetzgebung, die vermeintlich „rassefremde“ Bevölkerungsteile eines Staates juristisch benachteiligt, bedroht und verfolgt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Rasse und Gesetzgebung

Beispiele:

„Mitleidlos mit Verweis auf die Rassengesetzgebung schildert der gebürtige Schlesier das Schicksal einer Frau aus Inzigkofen, die wegen einer sexuellen Beziehung zu einem polnischen Zwangsarbeiter ins KZ eingeliefert wurde.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Rassengesetzgebung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rassengesetzgebung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Rassengesetzgebung
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRassengesetzgebung

Quellen:

  1. Doris Futterer führt Dorfchronik weiter. In: Südkurier, 11.04.2019. Zitiert nach: DWDS Korpusbelege ZDL-Regionalkorpus (ab 1993).