Rechtsexperte

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Rechtsexperte (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Rechtsexperte die Rechtsexperten
Genitiv des Rechtsexperten der Rechtsexperten
Dativ dem Rechtsexperten den Rechtsexperten
Akkusativ den Rechtsexperten die Rechtsexperten

Worttrennung:

Rechts·ex·per·te, Plural: Rechts·ex·per·ten

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsexperte (Info)

Bedeutungen:

jemand mit umfangreichen Kenntnissen hinsichtlich rechtlicher Fragen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Experte sowie dem Fugenelement -s

Weibliche Wortformen:

Rechtsexpertin

Oberbegriffe:

Experte

Unterbegriffe:

Medizinrechtsexperte, Strafrechtsexperte

Beispiele:

„Nach Auffassung von Rechtsexperten werden durch eine Leichenschändung das Pietätsgefühl der Angehörigen und das über den Tod hinaus bestehende Persönlichkeitsrecht verletzt.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsexperte
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsexperte
Duden online „Rechtsexperte
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsexperte
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechtsexperte

Quellen:

  1. Stichwort: Leichenschändung. In: Deutsche Welle. 27. Oktober 2006 (URL, abgerufen am 14. Juni 2020).