Rubrum

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Rubrum (Deutsch)

Singular Plural 1 Plural 2
Nominativ das Rubrum die Rubra die Rubren
Genitiv des Rubrums der Rubra der Rubren
Dativ dem Rubrum den Rubra den Rubren
Akkusativ das Rubrum die Rubra die Rubren
Rubrum eines Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz mit den Angaben gemäß § 117 II Nr. 1, 2 VwGO

Worttrennung:

Ru·brum, Plural 1: Ru·bra, Plural 2: Ru·bren

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rubrum (Info)

Bedeutungen:

kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache
deutsches Prozessrecht: Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit nach § 313 I Nr. 1, 2 ZPO, § 117 II Nr. 1, 2 VwGO, § 105 II Nr. 1, 2 FGO, § 136 I Nr. 1, 2, 3 SGG oder § 275 StPO richtet

Herkunft:

Weil der Urteilskopf früher rot geschrieben wurde, wurde er nach dem lateinischen rubrum → la ‚das Rote‘ benannt.[1] rubrum → la ist die Substantivierung des Adjektivs ruber → larot‘ im Neutrum.[2]

Synonyme:

Urteilskopf

Unterbegriffe:

Aktivrubrum, Passivrubrum

Beispiele:

Dem Dokument ist ein Rubrum mit allen wichtigen Angaben vorangestellt.
Im Rubrum finden Sie die Bezeichnung des Gerichts, nach der Sie suchen.
Bitte geben Sie Herrn Rechtsanwalt xy im Rubrum als Prozessbevollmächtigten an.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rubrum
Klaus Weber (Hrsg.): Creifelds Rechtswörterbuch, 19. Auflage, München 2007, „Rubrum“, Seite 982
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRubrum

Quellen:

  1. Klaus Weber (Hrsg.): Creifelds Rechtswörterbuch, 19. Auflage, München 2007, „Rubrum“, Seite 982.
  2. Dieter Baer und wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion; Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 2. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2000, ISBN 3-411-04162-5, „Rubrum“, Seite 1192.