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Sachaufwandsträger wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nebenformen:
- Sachaufwandträger
Worttrennung:
- Sach·auf·wands·trä·ger, Plural: Sach·auf·wands·trä·ger
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Sachaufwandsträger (Info)
Bedeutungen:
- für die Bezahlung der Nichtpersonalkosten zuständige Institution (vor allem an deutschen Schulen)
Herkunft:
- Determinativkompositum der Substantive Sachaufwand und Träger
Beispiele:
- „Staatliche Schulen: Personalaufwandsträger sind im Allgemeinen die Länder oder die einzelnen Bezirksregierungen, Sachaufwandsträger sind die Kommunen.“[1]
- „Es wird besonders auf das Unterschriftserfordernis, v. a. der Sachaufwandsträger, und die Notwendigkeit einer detaillierten Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen hingewiesen.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Sachaufwand“
Quellen: