Sachaufwandsträger

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Sachaufwandsträger (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Sachaufwandsträger die Sachaufwandsträger
Genitiv des Sachaufwandsträgers der Sachaufwandsträger
Dativ dem Sachaufwandsträger den Sachaufwandsträgern
Akkusativ den Sachaufwandsträger die Sachaufwandsträger

Nebenformen:

Sachaufwandträger

Worttrennung:

Sach·auf·wands·trä·ger, Plural: Sach·auf·wands·trä·ger

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Sachaufwandsträger (Info)

Bedeutungen:

für die Bezahlung der Nichtpersonalkosten zuständige Institution (vor allem an deutschen Schulen)

Herkunft:

Determinativkompositum der Substantive Sachaufwand und Träger

Beispiele:

„Staatliche Schulen: Personalaufwandsträger sind im Allgemeinen die Länder oder die einzelnen Bezirksregierungen, Sachaufwandsträger sind die Kommunen.“[1]
„Es wird besonders auf das Unterschriftserfordernis, v. a. der Sachaufwandsträger, und die Notwendigkeit einer detaillierten Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen hingewiesen.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Sachaufwand

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Sachaufwand“ (Stabilversion)
  2. Amtlicher Schulanzeiger Regierungsbezirk Unterfranken, abgerufen am 19. Dezember 2015