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Sachgesamtheit wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Sach·ge·samt·heit, Plural: Sach·ge·samt·hei·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Sachgesamtheit (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Mehrheit von Einzelsachen, die aufgrund eines gemeinsamen Zweckes als Ganzes angesehen werden
Synonyme:
- Sachinbegriff
Gegenwörter:
- Einzelsache
Oberbegriffe:
- Sache, Gegenstand, Rechtsobjekt
Beispiele:
- Zu den Sachgesamtheiten gehören beispielsweise Bibliotheken, Münzsammlungen oder Warenlager.
- „Den Begriff der Sachgesamtheiten (Erstausstattungen von Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäuden usw.) kennt das neue doppische Haushalts- und Rechnungswesen nicht mehr.“[1]
- „Das Oberlandesgericht hat ausgeführt, zur Identifizierung der sicherungsübereigneten Gegenstände genüge bei Sachgesamtheiten die Verwendung der so genannten "All-Formel", wenn sämtliche Gegenstände des Sicherungsgebers übereignet werden sollten.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Sachgesamtheit“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachgesamtheit“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sachgesamtheit“
Quellen: