Schifffahrtsbehörde

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Schifffahrtsbehörde (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Schifffahrtsbehörde die Schifffahrtsbehörden
Genitiv der Schifffahrtsbehörde der Schifffahrtsbehörden
Dativ der Schifffahrtsbehörde den Schifffahrtsbehörden
Akkusativ die Schifffahrtsbehörde die Schifffahrtsbehörden

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schiffahrtsbehörde

Worttrennung:

Schiff·fahrts·be·hör·de, Plural: Schiff·fahrts·be·hör·den

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schifffahrtsbehörde (Info)

Bedeutungen:

Behörde, die sich um Belange der Seeschifffahrt und der in dieser tätigen Personen kümmert

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Behörde sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Behörde

Unterbegriffe:

Seemannsamt, Seeamt

Beispiele:

„Die Aufgabenbereiche der Schifffahrtsbehörde ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden rechtlichen Vorschriften:“[1]

Übersetzungen

Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchifffahrtsbehörde
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtsbehörde
Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsbehörden“ (Lemmata dort in alter Rechtschreibung)

Quellen: