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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Schiffahrtsbehörde
Worttrennung:
- Schiff·fahrts·be·hör·de, Plural: Schiff·fahrts·be·hör·den
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schifffahrtsbehörde (Info)
Bedeutungen:
- Behörde, die sich um Belange der Seeschifffahrt und der in dieser tätigen Personen kümmert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schifffahrt und Behörde sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Behörde
Unterbegriffe:
- Seemannsamt, Seeamt
Beispiele:
- „Die Aufgabenbereiche der Schifffahrtsbehörde ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden rechtlichen Vorschriften:“[1]
Übersetzungen
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schifffahrtsbehörde“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtsbehörde“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 2, Spalte 3823 f., Artikel „Schiffahrt“, dort auch „Schiffahrtsbehörden“ (Lemmata dort in alter Rechtschreibung)
Quellen: