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Schloßherr ist eine alte Schreibweise von Schlossherr. Sie ist nach der reformierten Rechtschreibung von 1996 nicht mehr korrekt. Alle Informationen befinden sich im Eintrag Schlossherr. Ergänzungen sollen bitte nur dort vorgenommen werden.
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Beispiele:
- „In der Mitte desselben erblickte man Eginhard und den Emeritus in allerlebhaftesten Gespräche mit einem Dritten, welcher Dritte niemand anders als der Schloßherr aller dieser Dominien sein konnte: der Präzeptor Rodenstein.“[1]
- „Es war wohl seine erste öffentliche Aufführung, als Schloßherr hatte er schon private veranstaltet.“[2]
Quellen:
- ↑ Theodor Fontane: Cécile. Roman. Nymphenburger, München 1969, Seite 88. Entstanden 1884/5.
- ↑ Otto Flake: Marquis de Sade. Mit einem Anhang über Rétif de la Bretonne. Mit zwei Nekrologen auf Otto Flake von Rolf Hochhuth. Deutscher Taschenbuch Velag, München 1966, Seite 46. Zuerst 1930.