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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Schloßherr
Worttrennung:
- Schloss·herr, Plural: Schloss·her·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schlossherr (Info)
Bedeutungen:
- Person, die ein Schloss besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schloss und Herr
Sinnverwandte Wörter:
- Schlossbesitzer
Weibliche Wortformen:
- Schlossherrin
Oberbegriffe:
- Herr
Beispiele:
- „Dass die Synagoge den Zweiten Weltkrieg unbeschadet überstand, hat sie dem letzten Schlossherrn zu verdanken: Alfred Potocki setzte sich bei den Nazis erfolgreich dafür ein, das ‚gute Familienstück‘ nicht zu sprengen.“[1]
Übersetzungen
Person, die ein Schloss besitzt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Schlossherr“, Seite 947.
- Duden online „Schlossherr“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schlossherr“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schlossherr“
Quellen:
- ↑ Izabella Gawin: Reise Know-How: Polen – der Süden. Handbuch für individuelles Entdecken. 7. Auflage. Reise Know-How Verlag Peter Rump, Bielefeld 2016. ISBN 978-3831745937. Seite 254
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Schlosser