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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Schloßherrin
Worttrennung:
- Schloss·her·rin, Plural: Schloss·her·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schlossherrin (Info)
Bedeutungen:
- Frau eines Schlossherrn oder weibliche Person, die ein Schloss besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Schlossherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Schlossbesitzerin
Männliche Wortformen:
- Schlossherr
Oberbegriffe:
- Herrin
Beispiele:
- „Erst im 9. Jahrhundert tauchte die Katze im westlichen Europa auf, wo sie ein begehrtes und vor allem bei Schlossherrinnen beliebtes Nutz- und Hätscheltier war.“[1]
Übersetzungen
Frau eines Schlossherrn oder weibliche Person, die ein Schloss besitzt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Schlossherrin“, Seite 947.
- Duden online „Schlossherrin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schlossherrin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schlossherrin“
Quellen:
- ↑ Mircea Pfleiderer, Birgit Rödder: Was Katzen wirklich wollen. Gräfe und Unzer, München 2014. ISBN 978-3833839450. Seite 28
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Schlosserin