Schollenpflicht

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Schollenpflicht gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Schollenpflicht, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Schollenpflicht in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Schollenpflicht wissen müssen. Die Definition des Wortes Schollenpflicht wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonSchollenpflicht und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Schollenpflicht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Schollenpflicht
Genitiv der Schollenpflicht
Dativ der Schollenpflicht
Akkusativ die Schollenpflicht

Worttrennung:

Schol·len·pflicht, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schollenpflicht (Info)

Bedeutungen:

historisch: Bindung (Pflicht) eines Bauern an sein Gut (die Scholle) und damit an den Gutsherren

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Scholle und Pflicht mit dem Fugenelement -n

Beispiele:

„Die Schollenpflicht wurde an die Kinder vererbt und blieb auch bei Veräußerung des Gutes erhalten.“[1]
„In Österreich wurde die Leibeigenschaft und die Schollenpflicht, die Bindung von Dienstpersonen an ein bestimmtes Stück Land, zwar schon 1781 aufgehoben, die allgemeine Aufhebung der Grundherrschaft erfolgte aber erst 1848.“[2]
„Nun war in den böhmischen Ländern der Einführung der Schollenpflicht dadurch vorgearbeitet, daß die Freizügigkeit der Bauern seit langem durch die Pflicht, beim Abzug einen Ersatzmann für ihren Hof zu stellen, beschränkt war.“[3]
„Parallel mit dieser Entwicklung verschärften sich auch die Maßnahmen zur Durchsetzung der Schollenpflicht: die Verfolgung der Flüchtlinge und die Bestrafung der sie Aufnehmenden.“[4]
„Nur wenn der Gutsherr auf sie verzichtete, durften sie sich einen anderen Dienst suchen; nur mit Erlaubnis des Herrn durften sie ein Handwerk erlernen. Ein zweites Grundmerkmal des Erbuntertänigen war die Schollenpflicht.“[5]

Übersetzungen

Quellen: