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Worttrennung:
- Schuld·über·nah·me, Plural: Schuld·über·nah·men
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schuldübernahme (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: vertragsmäßiger Eintritt eines Schuldners in ein bestehendes Schuldverhältnis anstelle des bisherigen Schuldners
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Übernahme
Beispiele:
- Diese Schuldübernahme wird vor einem Notar festgehalten.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Schuldübernahme“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldübernahme“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldübernahme“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schuldübernahme“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schuldübernahme“
- Duden online „Schuldübernahme“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldübernahme“