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Welche Art von Schuld entsteht, entscheiden die Parteien, doch wird bei vertretbaren Sachen in der Regel eine Gattungsschuld, bei unvertretbaren Sachen dagegen eine Stückschuld vereinbart.
Mit der Rückgabe des Wagens war die Schuld erloschen.
Die Schuld des Angeklagten muss eindeutig bewiesen werden.
Schuld und Strafe müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Die Schulden betragen insgesamt 1234 Euro.
Ich stehe in deiner Schuld.
„Beide hatten einen Großteil ihrer Schulden bei Dele abbezahlt.“[2]
„Zehn Minuten später brachte er mir ein Blatt Papier, auf dem er seine Schuld anerkannte und sich zur Rückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtete.“[3]
„Sie wird durch die Inflation ihre Schulden los; daß sie gleichzeitig das Volk verliert, sieht niemand.“[4]
Das ist doch nicht deine Schuld!
Mich plagt eine große Schuld, weil ich nicht für meine Familie da war, als sie mich gebraucht hat.
„Ein in Schuld verstricktes Volk zahlt zum Schluß immer den Preis für seine Duldsamkeit gegenüber den Machthabern.“[5]
„Wie ein Getriebener sprach er immer weiter, redete von seiner Schuld, dann wieder von einem tragischen Unglück, für das doch niemand verantwortlich sei, und im nächsten Augenblick klagte er sich erneut an.“[6]
„Erst jetzt, angesichts des strengen Vorgesetzten, kam Tuschin seine ganze Schuld und Schande schreckhaft zum Bewusstsein: er selbst war am Leben geblieben und hatte zwei Geschütze verloren.“[7]
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Quellen:
↑Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742, Stichwort: „Schuld“, Seite 827.
↑Chika Unigwe: Schwarze Schwestern. Roman. Tropen, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-608-50109-4, Seite 265. Originalausgabe: Niederländisch 2007.
↑Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band VIII. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 77.
↑Erich Maria Remarque: Der schwarze Obelisk. Geschichte einer verspäteten Jugend. Roman. 5. Auflage. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2003, ISBN 3-462-02725-5, Seite 219. Erstmals 1956 erschienen.
↑Heinz Czechowski: Von Totenstuben und Schwibbögen. Spaziergang auf historischen Friedhöfen in Dresden. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 1, 1992, Seite 27-35, Zitat Seite 28.
↑Mechtild Borrmann: Grenzgänger. Die Geschichte einer verlorenen deutschen Kindheit. Roman. Droemer, München 2019, ISBN 978-3-426-30608-6, Seite 149 f.
↑Leo N. Tolstoi: Krieg und Frieden. Roman. Paul List Verlag, München 1953 (übersetzt von Werner Bergengruen), Seite 252. Russische Urfassung 1867.
Der Artikel wird gebraucht, wenn „Schuld“ in einer bestimmten Qualität, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitabschnitt als Subjekt oder Objekt im Satz steht. Ansonsten, also normalerweise, wird kein Artikel verwendet.