Schuldbeweis

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Schuldbeweis (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Schuldbeweis die Schuldbeweise
Genitiv des Schuldbeweises der Schuldbeweise
Dativ dem Schuldbeweis
dem Schuldbeweise
den Schuldbeweisen
Akkusativ den Schuldbeweis die Schuldbeweise

Worttrennung:

Schuld·be·weis, Plural: Schuld·be·wei·se

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schuldbeweis (Info)

Bedeutungen:

Beweis einer Schuld

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Beweis

Oberbegriffe:

Beweis

Beispiele:

„Die Richter haben diese, wie überhaupt Alles, was zu einem Schuldbeweise gegen Harms nöthig war, in den Entscheidungsgründen zu dem ersten Erkenntnisse zusammengestellt und darauf ihr Urtheil gegründet, was, wie wir später sehen werden, den Angeklagten für schuldig erklärt.“[1]

Übersetzungen

Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldbeweis
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldbeweis
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchuldbeweis
Duden online „Schuldbeweis
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Schuldbeweis
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Schuldbeweis

Quellen:

  1. Carl Löffler: Die Justizmorde der Neuzeit aller Länder interessant und belehrend dem Volke erzählt. Minde, Leipzig 1867. Seite 104