Strafrecht

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Strafrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Strafrecht
Genitiv des Strafrechtes
des Strafrechts
Dativ dem Strafrecht
dem Strafrechte
Akkusativ das Strafrecht

Worttrennung:

Straf·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Strafrecht (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: Gesamtheit der Rechtsnormen, die für die Gemeinschaft schädliches Verhalten unter Strafe stellen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm „Straf“ des Substantivs Strafe und dem Substantiv Recht

Oberbegriffe:

Recht

Unterbegriffe:

Dienststrafrecht, Erwachsenenstrafrecht, Gesinnungsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Korruptionsstrafrecht

Beispiele:

Das Strafrecht müsste in diesem Punkt deutlich verschärft werden.
„Kritisch äußert sich die Höchstrichterin zur Forderung nach einer Verschärfung des Strafrechts.
„Das Strafrecht schließt als Amt und Aufgabe der richterlichen Gewalt das Staatsrecht ab.“

Wortbildungen:

Strafrechtsexperte, Strafrechtsprofessor, Strafrechtsreform

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Strafrecht
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Strafrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStrafrecht
The Free Dictionary „Strafrecht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Strafrecht
Duden online „Strafrecht

Quellen:

  1. Bierlein: "Das Kopftuchverbot ist sicher problematisch". Abgerufen am 23. August 2018.
  2. Uwe Schultz: Immanuel Kant. Überarbeitete und erweiterte Neuausgabe. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2003, ISBN 3-499-50659-9, Seite 129. Vorherige Ausgabe 1965.