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Worttrennung:
- Ju·gend·straf·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Jugendstrafrecht (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: Strafrecht, das auf jugendliche Straftäter angewendet wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Jugend und Strafrecht
Gegenwörter:
- Erwachsenenstrafrecht
Oberbegriffe:
- Strafrecht
Beispiele:
- „Immerhin gilt das deutsche Jugendstrafrecht in vielerlei Hinsicht als vorbildhaft — und könnte für ein russisches Pendant als Grundlage dienen, die den Eigenheiten des Landes angepasst wird.“[1]
Übersetzungen
Rechtswesen: Strafrecht, das auf jugendliche Straftäter angewendet wird
- Wikipedia-Artikel „Jugendstrafrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendstrafrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Jugendstrafrecht“
- The Free Dictionary „Jugendstrafrecht“
- Duden online „Jugendstrafrecht“
Quellen:
- ↑ Matthias Zimmermann: Jugendstrafrecht exportieren. In: Portal Wissen. Das Forschungsmagazin der Universität Potsdam. Nummer 1/2013, ISSN 2194-4237, Seite 79