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Schuldschein wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Schuld·schein, Plural: Schuld·schei·ne
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schuldschein (Info)
Bedeutungen:
- schriftliche Erklärung eines Schuldners über das Bestehen einer Verbindlichkeit
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Schein
Oberbegriffe:
- Schein
Beispiele:
- Eine bestimmte Form für einen Schuldschein ist nicht notwendig. Der Schuldschein muss folgende wesentlichen Bestandteile enthalten: das Datum, die Schuldsumme in Ziffern und in Buchstaben, eine Schulderklärung, ggf. auch eine Erklärung über die Rückzahlung und Verzinslichkeit.[1]
- „Wu Djän-én zog hastig aus der Brust den Schuldschein hervor und überreichte ihn Simen Tjing.“[2]
- „Dafür nahm ich den Schuldschein an mich, in dem sie sich verpflichtete, mir den Betrag zu Neujahr zurückzuzahlen.“[3]
Übersetzungen
schriftliche Erklärung eines Schuldners über das Bestehen einer Verbindlichkeit
- Wikipedia-Artikel „Schuldschein“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldschein“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldschein“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schuldschein“
- The Free Dictionary „Schuldschein“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schuldschein“
- Duden online „Schuldschein“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“
Quellen:
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“
- ↑ Djin Ping Meh. Schlehenblüten in goldener Vase. Band 2, Ullstein, Berlin/Frankfurt am Main 1987 (übersetzt von Otto und Artur Kibat), ISBN 3-549-06673-2, Seite 217 . Chinesisches Original 1755.
- ↑ Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben von Erich Loos, Band II. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 122.