Schuldendienst

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Schuldendienst (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Schuldendienst die Schuldendienste
Genitiv des Schuldendienstes
des Schuldendiensts
der Schuldendienste
Dativ dem Schuldendienst
dem Schuldendienste
den Schuldendiensten
Akkusativ den Schuldendienst die Schuldendienste

Worttrennung:

Schul·den·dienst, Plural: Schul·den·diens·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schuldendienst (Info)

Bedeutungen:

die geldlichen Leistungen, die für Verzinsung und Tilgung geliehenen Geldes erbracht werden müssen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Dienst sowie dem Fugenelement -en

Beispiele:

Der Schuldendienst, den der deutsche Staat leisten muss, ist enorm.
„Von ca. 100.000 Talern jährlichen Einkünften blieben den Pücklers nur 12.000 Taler, der größte Teil ging für Tilgung und Schuldendienst drauf.“[1]
„Es bleibt eine gleichbleibende (konstante) monatliche Belastung über die gesamte Finanzierungsdauer, d. h., die Summe aus Zinsen und Bausparbeiträgen pro Monat bis zur Zuteilung ist identisch mit dem Schuldendienst pro Monat ab der Zuteilung.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Kapitaldienst
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldendienst
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchuldendienst
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schuldendienst
Duden online „Schuldendienst
Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3909, Artikel „Schuldendienst“

Quellen:

  1. Thomas Wieke: Die seltsame Ehe des Fürsten Pückler. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 1, 1993, Seite 5-12, Zitat Seite 9.
  2. Dirk Noosten: Die private Bau- und Immobilienfinanzierung. Springer, 2015, Seite 69 (Zitiert nach Google Books)