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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Schuldenerlaß
Worttrennung:
- Schul·den·er·lass, Plural 1: Schul·den·er·las·se, Plural 2: Schul·den·er·läs·se
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schuldenerlass (Info)
Bedeutungen:
- Verzicht darauf, finanzielle Außenstände einzutreiben
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schuld und Erlass sowie dem Fugenelement -en
Oberbegriffe:
- Erlass
Beispiele:
- „Der Schuldenerlass war im Frühjahr gekommen.“[1]
Übersetzungen
Verzicht darauf, finanzielle Außenstände einzutreiben
- Wikipedia-Artikel „Schuldenerlass“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldenerlass“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schuldenerlass“
- The Free Dictionary „Schuldenerlass“
- Duden online „Schuldenerlass“
Quellen:
- ↑ Kristina Läsker: „Vaterlandslose Gesellen“. In: Stern. Nummer Heft 10, 2017 , Seite 54–59, Zitat Seite 57.