Schuldner

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Schuldner (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Schuldner die Schuldner
Genitiv des Schuldners der Schuldner
Dativ dem Schuldner den Schuldnern
Akkusativ den Schuldner die Schuldner

Worttrennung:

Schuld·ner, Plural: Schuld·ner

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schuldner (Info)

Bedeutungen:

Person oder Organisation, die einem Gläubiger Geld schuldet
Rechtswissenschaft: ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung erbringen muss

Herkunft:

frühneuhochdeutsch „schuldener“ „Schuldner, Gläubiger“. Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt.

Synonyme:

Debitor

Gegenwörter:

Gläubiger

Weibliche Wortformen:

Schuldnerin

Unterbegriffe:

allg.: Gesamtschuldner, Hauptschuldner, Mitschuldner, Nebenschuldner, Teilschuldner
Konkursschuldner, Kreditnehmer, Mietschuldner/ Mietsschuldner, Obligationenschuldner, Pfandschuldner, Steuerschuldner, Vollstreckungsschuldner, Wechselschuldner, Zollschuldner
österr.: Solidarschuldner

Beispiele:

Der Schuldner konnte das Geld nicht rechtzeitig auftreiben.
„Statt der Bestnote AAA müssen sich die Vereinigten Staaten bei einer der US-Agenturen, die Schuldner bewerten, mit der Note »AA+« begnügen, gleichsam einer Eins minus.“
„Für den Schecknehmer stellt sich die Frage, inwieweit er einen von seinem Schuldner erhaltenen Scheck einlösen kann und darf.“
Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. (§241 BGB)
„Diese Rechte erlöschen bei der Schuldübernahme, sie bleiben aber dann bestehen, wenn der ursprüngliche Schuldner damit einverstanden ist.“

Wortbildungen:

gesamtschuldnerisch, schuldnerisch
Schuldnerberater, Schuldnerberatung

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Schuldner
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldner
Duden online „Schuldner
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchuldner
Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldner“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer : Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Schuld“
  2. Andreas Geldner: Angstvoller Blick in den Strudel. In: Eichsfelder Tageblatt. Nummer 183, 8.8.2011, Seite 4.
  3. Kristina Meike Schmors: Scheckzahlungsverkehr in der Insolvenz. Walter de Gruyter, 2010, Seite 131 (Google Books, abgerufen am 2. November 2016)
  4. Winfried Ulrich: „Niessbrauch an einem Inbegriff von Sachen – Wie versteht der juristische Laie den Wortschatz des BGB?“. In: Sprachreport. Nummer Heft 4, 2016, Seite 12-22, Zitat Seite 20.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: luschernd, schludern