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Schuldner wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Schuld·ner, Plural: Schuld·ner
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schuldner (Info)
Bedeutungen:
- Person oder Organisation, die einem Gläubiger Geld schuldet
- Rechtswissenschaft: ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung erbringen muss
Herkunft:
- frühneuhochdeutsch „schuldener“ „Schuldner, Gläubiger“. Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt.
Synonyme:
- Debitor
Gegenwörter:
- Gläubiger
Weibliche Wortformen:
- Schuldnerin
Unterbegriffe:
- allg.: Gesamtschuldner, Hauptschuldner, Mitschuldner, Nebenschuldner, Teilschuldner
- Konkursschuldner, Kreditnehmer, Mietschuldner/ Mietsschuldner, Obligationenschuldner, Pfandschuldner, Steuerschuldner, Vollstreckungsschuldner, Wechselschuldner, Zollschuldner
- österr.: Solidarschuldner
Beispiele:
- Der Schuldner konnte das Geld nicht rechtzeitig auftreiben.
- „Statt der Bestnote AAA müssen sich die Vereinigten Staaten bei einer der US-Agenturen, die Schuldner bewerten, mit der Note »AA+« begnügen, gleichsam einer Eins minus.“
- „Für den Schecknehmer stellt sich die Frage, inwieweit er einen von seinem Schuldner erhaltenen Scheck einlösen kann und darf.“
- Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. (§241 BGB)
- „Diese Rechte erlöschen bei der Schuldübernahme, sie bleiben aber dann bestehen, wenn der ursprüngliche Schuldner damit einverstanden ist.“
Wortbildungen:
- gesamtschuldnerisch, schuldnerisch
- Schuldnerberater, Schuldnerberatung
Übersetzungen
Person oder Organisation, die einem Gläubiger Geld schuldet
- Wikipedia-Artikel „Schuldner“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldner“
- Duden online „Schuldner“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schuldner“
- Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldner“ auf wissen.de
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer : Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4 , Stichwort „Schuld“
- ↑ Andreas Geldner: Angstvoller Blick in den Strudel. In: Eichsfelder Tageblatt. Nummer 183 , 8.8.2011, Seite 4.
- ↑ Kristina Meike Schmors: Scheckzahlungsverkehr in der Insolvenz. Walter de Gruyter, 2010, Seite 131 (Google Books, abgerufen am 2. November 2016)
- ↑ Winfried Ulrich: „Niessbrauch an einem Inbegriff von Sachen – Wie versteht der juristische Laie den Wortschatz des BGB?“. In: Sprachreport. Nummer Heft 4, 2016 , Seite 12-22, Zitat Seite 20.