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Steuerschuldner wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Steuerschuldner und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Steu·er·schuld·ner, Plural: Steu·er·schuld·ner
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Steuerschuldner (Info)
Bedeutungen:
- Steuerrecht: Steuerrechtssubjekt, dem das Steuerobjekt eines Steuergesetzes und die aus der Erfüllung des Steuertatbestandes folgende Steuerschuld durch eine gesetzliche Anordnung zugerechnet werden
Gegenwörter:
- Steuergläubiger
Weibliche Wortformen:
- Steuerschuldnerin
Oberbegriffe:
- Rechtssubjekt, Steuerpflichtiger
Beispiele:
- Meistens in der Steuerschuldner zugleich das Steuersubjekt.
- Bei der Lohnsteuerpauschalierung allerdings ist der Arbeitgeber der Steuerschuldner, der Arbeitnehmer aber ist das Steuersubjekt, das den Steuertatbestand erfüllt.
Übersetzungen
- Roman Seer, Johanna Hey, Heinrich Montag, Joachim Englisch, Joachim Hennrichs: Steuerrecht. 22. neu bearbeitete Auflage. Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln 2015, ISBN 978-3-504-20148-7, § 6 Randnummer 19, Seite 228 f.
- Klaus-Dieter Drües, Otto-Gerd Lippross: Allgemeines Steuerrecht. 15., überarbeitete Auflage. Verlag Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbH Co. KG, Münster 2016, ISBN 978-3-86752-458-2, Randnummer 23, Seite 18
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Steuerschuldner“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Steuerschuldner“