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Steuerschuldnerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Steu·er·schuld·ne·rin, Plural: Steu·er·schuld·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Steuerschuldnerin (Info)
Bedeutungen:
- Steuerrecht: weibliches Steuerrechtssubjekt, dem das Steuerobjekt eines Steuergesetzes und die aus der Erfüllung des Steuertatbestandes folgende Steuerschuld durch eine gesetzliche Anordnung zugerechnet werden
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Steuerschuldner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
- Steuergläubigerin
Männliche Wortformen:
- Steuerschuldner
Oberbegriffe:
- Rechtssubjekt, Steuerpflichtige
Beispiele:
- Meistens ist die Steuerschuldnerin auch zugleich das Steuersubjekt.
Übersetzungen
- Duden online „Steuerschuldnerin“