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Worttrennung:
- Selbst·auf·lö·sungs·recht, Plural: Selbst·auf·lö·sungs·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Selbstauflösungsrecht (Info)
Bedeutungen:
- Staatsrecht, Verfassungsrecht: das Recht eines Parlamentes, sich durch eigenen Beschluss aufzulösen, um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen
Herkunft:
- zusammengesetzt aus Selbstauflösung und Recht
Beispiele:
- Gegenwärtig besitzt der Deutsche Bundestag kein Selbstauflösungsrecht, aber es wird über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes nachgedacht.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Selbstauflösungsrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Selbstauflösungsrecht“