Selbstauflösungsrecht

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Selbstauflösungsrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Selbstauflösungsrecht die Selbstauflösungsrechte
Genitiv des Selbstauflösungsrechtes
des Selbstauflösungsrechts
der Selbstauflösungsrechte
Dativ dem Selbstauflösungsrecht
dem Selbstauflösungsrechte
den Selbstauflösungsrechten
Akkusativ das Selbstauflösungsrecht die Selbstauflösungsrechte

Worttrennung:

Selbst·auf·lö·sungs·recht, Plural: Selbst·auf·lö·sungs·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Selbstauflösungsrecht (Info)

Bedeutungen:

Staatsrecht, Verfassungsrecht: das Recht eines Parlamentes, sich durch eigenen Beschluss aufzulösen, um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen

Herkunft:

zusammengesetzt aus Selbstauflösung und Recht

Beispiele:

Gegenwärtig besitzt der Deutsche Bundestag kein Selbstauflösungsrecht, aber es wird über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes nachgedacht.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Selbstauflösungsrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSelbstauflösungsrecht