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Signatarmacht wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Si·g·na·tar·macht, Plural: Si·g·na·tar·mäch·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Signatarmacht (Info)
- Reime: -aːɐ̯maxt
Bedeutungen:
- Staat, der ein internationales Abkommen/einen internationalen Vertrag unterzeichnet hat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Signatar und Macht
Synonyme:
- Signatar, Signatarstaat, Unterzeichnerstaat
Oberbegriffe:
- Macht
Beispiele:
- „Sie sollte vollständig entmilitarisiert und gemeinsam von Diplomaten der Signatarmächte und einer kleinen Gruppe lokaler Repräsentanten verwaltet werden.“[1]
- „Was für ein Staat wurde im Herbst 1938 von den Signatarmächten des Münchner Abkommens – Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien – amputiert und im Frühjahr 1939 von Hitler zerschlagen?“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Signatarmacht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Signatarmacht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Signatarmacht“
- Duden online „Signatarmacht“
Quellen:
- ↑ Björn Berge: Atlas der verschwundenen Länder. Weltgeschichte in 50 Briefmarken. dtv, München 2018 (übersetzt von Günter Frauenlob, Frank Zuber), ISBN 978-3-423-28160-7, Seite 183. Norwegisches Original 2016.
- ↑ Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X , Seite 120 f.