Sonderbilanz

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Sonderbilanz (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Sonderbilanz die Sonderbilanzen
Genitiv der Sonderbilanz der Sonderbilanzen
Dativ der Sonderbilanz den Sonderbilanzen
Akkusativ die Sonderbilanz die Sonderbilanzen

Worttrennung:

Son·der·bi·lanz, Plural: Son·der·bi·lan·zen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Sonderbilanz (Info)

Bedeutungen:

Bilanz von Gesellschaftern einer Personengesellschaft, in der deren Sonderbetriebsvermögen bilanziert wird
Bilanz, die nicht regelmäßig aufgestellt wird, sondern nur einmalig oder mehrmals bei einem besonderen Anlass

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem sonder- und dem Substantiv Bilanz

Oberbegriffe:

Bilanz, Steuerbilanz
Bilanz

Unterbegriffe:

Auseinandersetzungsbilanz, Eröffnungsbilanz, Fusionsbilanz, Gründungsbilanz, Insolvenzbilanz, Kapitalerhöhungsbilanz, Liquidationsbilanz, Sanierungsbilanz, Umwandlungsbilanz

Beispiele:

„Das Sonderbetriebsvermögen wird in der Sonderbilanz dargestellt, die den wirtschaftlichen Erfolg der außerhalb der Gesellschaft erbrachten Leistungen des Gesellschafters erfasst.“[1]
„Ausgangsbasis für die Aufstellung dieser Sonderbilanzen ist die Jahresbilanz, sei es, dass die gesetzlichen Vorschriften hierauf verweisen, sei es, dass die Sonderbilanzen aus den Jahresbilanzen abgeleitet werden.“[2]

Übersetzungen

Hottmann: Sonderbilanzen. In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 2/2013, Randziffer 1).
Duden online „Sonderbilanz

Quellen:

  1. Klaus Tipke, Joachim Lang: Steuerrecht. 21., völlig überarbeitete Auflage. Verlag Dr. Otto Schmit, Köln 2013, ISBN 978-3-504-20146-3, § 10 Randziffer 106.
  2. Hottmann: Sonderbilanzen. In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 2/2013, Randziffer 11).