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Sonderbilanz wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Son·der·bi·lanz, Plural: Son·der·bi·lan·zen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Sonderbilanz (Info)
Bedeutungen:
- Bilanz von Gesellschaftern einer Personengesellschaft, in der deren Sonderbetriebsvermögen bilanziert wird
- Bilanz, die nicht regelmäßig aufgestellt wird, sondern nur einmalig oder mehrmals bei einem besonderen Anlass
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem sonder- und dem Substantiv Bilanz
Oberbegriffe:
- Bilanz, Steuerbilanz
- Bilanz
Unterbegriffe:
- Auseinandersetzungsbilanz, Eröffnungsbilanz, Fusionsbilanz, Gründungsbilanz, Insolvenzbilanz, Kapitalerhöhungsbilanz, Liquidationsbilanz, Sanierungsbilanz, Umwandlungsbilanz
Beispiele:
- „Das Sonderbetriebsvermögen wird in der Sonderbilanz dargestellt, die den wirtschaftlichen Erfolg der außerhalb der Gesellschaft erbrachten Leistungen des Gesellschafters erfasst.“[1]
- „Ausgangsbasis für die Aufstellung dieser Sonderbilanzen ist die Jahresbilanz, sei es, dass die gesetzlichen Vorschriften hierauf verweisen, sei es, dass die Sonderbilanzen aus den Jahresbilanzen abgeleitet werden.“[2]
Übersetzungen
- Hottmann: Sonderbilanzen. In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 2/2013, Randziffer 1) .
- Duden online „Sonderbilanz“
Quellen:
- ↑ Klaus Tipke, Joachim Lang: Steuerrecht. 21., völlig überarbeitete Auflage. Verlag Dr. Otto Schmit, Köln 2013, ISBN 978-3-504-20146-3 , § 10 Randziffer 106.
- ↑ Hottmann: Sonderbilanzen. In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 2/2013, Randziffer 11) .