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Worttrennung:
- Staats·ge·walt, Plural: Staats·ge·wal·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Staatsgewalt (Info)
Bedeutungen:
- Möglichkeit zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben/Rechte
- Institution, die mit beauftragt ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Gewalt dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Staatsmacht
Oberbegriffe:
- Gewalt
Beispiele:
- „Es gab weder eine Staatsgewalt noch ein Staatsgebiet noch ein Staatsvolk in der völkerrechtlich und staatsrechtlich gebotenen Eindeutigkeit der Definition.“[1]
Übersetzungen
Möglichkeit zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben/Rechte
- Wikipedia-Artikel „Staatsgewalt“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsgewalt“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatsgewalt“
- The Free Dictionary „Staatsgewalt“
- Duden online „Staatsgewalt“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Staatsgewalt“
Quellen:
- ↑ Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0 , Seite 212.