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Worttrennung:
- Staats·volk, Plural: Staats·völ·ker
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Staatsvolk (Info)
Bedeutungen:
- Völkerrecht, Verfassungsrecht: die Gesamtheit der Staatsangehörigen eines Staates
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Volk mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- Bevölkerung, Staatsbürgervolk
Oberbegriffe:
- Volk
Unterbegriffe:
- Bundesvolk
Beispiele:
- „Der Umfang der Rechte des Staatsvolks kann sehr unterschiedlich sein: in freiheitlichen Demokratien ist er weit, in Diktaturen kann er auf ein Nichts zusammenschrumpfen.“[1]
- „Zehn Dekrete, erlassen zwischen dem 8. Mai und der ersten Sitzung der Provisorischen Nationalversammlung, regelten die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staatsvolk und der deutschen und magyarischen Minderheit.“[2]
- „Es gab weder eine Staatsgewalt noch ein Staatsgebiet noch ein Staatsvolk in der völkerrechtlich und staatsrechtlich gebotenen Eindeutigkeit der Definition.“[3]
Übersetzungen
Völkerrecht, Verfassungsrecht: die Gesamtheit der Staatsangehörigen eines Staates
- Wikipedia-Artikel „Staatsvolk“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsvolk“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatsvolk“
- Duden online „Staatsvolk“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Staatsvolk“ (Stabilversion)
- ↑ Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X , Seite 193.
- ↑ Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0 , Seite 212.