Standesrecht

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Standesrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Standesrecht die Standesrechte
Genitiv des Standesrechts
des Standesrechtes
der Standesrechte
Dativ dem Standesrecht
dem Standesrechte
den Standesrechten
Akkusativ das Standesrecht die Standesrechte

Worttrennung:

Stan·des·recht, Plural: Stan·des·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Standesrecht (Info)
Reime: -andəsʁɛçt

Bedeutungen:

Recht, das auf Personen zutrifft, die einem bestimmten Berufsstand angehören

Beispiele:

„Demgegenüber bezeichnet das ärztliche Standesrecht das vom ärztlichen Berufsstand aufgrund der ihm gesetzlich übertragenen Rechtsetzungsgewalt autonom gesetzte sublegale Satzungsrecht.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

ärztliches Standesrecht, das Standesrecht der Juristen

Wortbildungen:

Standesrechtsverfahren

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Standesrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Standesrecht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Standesrecht
Duden online „Standesrecht

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Erdschattens, tratschendes