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Steuerprivileg wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Steu·er·pri·vi·leg, Plural: Steu·er·pri·vi·le·gi·en
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Steuerrecht: einzelnen Personen oder festgelegten Gruppen von Steuerpflichtigen zugestandenes Vorrecht, in Bezug auf zu entrichtende Steuern
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Steuer und Privileg
Sinnverwandte Wörter:
- Steuervorteil
Oberbegriffe:
- Privileg
Unterbegriffe:
- Dieselprivileg
Beispiele:
- „Er forderte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) auf, sämtliche Steuerprivilegien, die in Form von Erlässen bestehen, zu überprüfen.“[1]
Übersetzungen
Steuerpflichtigen zugestandenes Vorrecht, in Bezug auf zu entrichtende Steuern
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Steuerprivileg“
- Duden online „Steuerprivileg“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Steuerprivileg“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Steuerprivileg“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Steuerprivileg“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Steuerprivileg“
Quellen:
- ↑ Streit um Steuerprivilegien für Spitzensportler. In: Der Standard digital. 19. Januar 2012 (URL, abgerufen am 6. September 2024) .