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Worttrennung:
- Straf·zu·mes·sung, Plural: Straf·zu·mes·sun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Strafzumessung (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Festlegung der Höhe und Art der Strafe, des Strafmaßes für ein Vergehen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Strafe und dem Substantiv Zumessung
Synonyme:
- Strafbemessung
Oberbegriffe:
- Zumessung
Beispiele:
- „Schlampige Urteilsbegründungen, Vorurteile und mangelnde Rechtskenntnis der Richter führen vor Gerichten zu absurden Strafzumessungen.“[1]
Übersetzungen
Recht: Festlegung der Höhe und Art der Strafe, des Strafmaßes für ein Vergehen
- Wikipedia-Artikel „Strafzumessung (Deutschland)“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Strafzumessung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Strafzumessung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Strafzumessung“
- Duden online „Strafzumessung“
Quellen:
- ↑ Strafmaß: „Die Richter würfeln“. In: Spiegel Online. Nummer 9, 23. Februar 1981, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 25. Oktober 2019) .