Teilungsklage

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Teilungsklage (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Teilungsklage die Teilungsklagen
Genitiv der Teilungsklage der Teilungsklagen
Dativ der Teilungsklage den Teilungsklagen
Akkusativ die Teilungsklage die Teilungsklagen

Worttrennung:

Tei·lungs·kla·ge, Plural: Tei·lungs·kla·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Teilungsklage (Info)

Bedeutungen:

Recht: eine Klage, durch die die Aufhebung einer Rechtsgemeinschaft (beispielsweise einer Erbengemeinschaft) gegen die Mitberechtigten in Natur oder durch Teilung des Erlöses nach Veräußerung angestrebt wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Teilung und Klage sowie dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

Teilungsversteigerung

Oberbegriffe:

Klage

Beispiele:

„In den 1970er Jahren verkauften zwei von drei Erben ihre Anteile an die Conti-Bank. Nach deren Konkurs übernahmen die Maschinenhandelsunternehmer Marian und Danek Gertner das Palais und veranlassten die verbleibende Schönburg-Erbin mittels Teilungsklage zum Ausscheiden im Jahr 1979.“[1]

Übersetzungen

Duden online „Teilungsklage
Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450, Seite 690, Artikel „Teilklage“, dort in Abgrenzung zur „Teilklage“ eine Erläuterung der „Teilungsklage“

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Palais Schönburg