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Worttrennung:
- Ver·ei·ni·gungs·frei·heit, Plural: Ver·ei·ni·gungs·frei·hei·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Vereinigungsfreiheit (Info)
Bedeutungen:
- meist Singular: (Grund-)Recht, welches erlaubt, dass jedermann jederzeit einem Verein oder einer Gesellschaft austreten, beitreten oder fernbleiben kann
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Vereinigung und Freiheit sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Freiheit
Beispiele:
- „Zar Nikolaus II. gewährte mit dem Oktobermanifest Grundrechte für alle russischen Bürger (Unverletzlichkeit der Person, Gewissens-, Rede-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und versprach darin grundsätzlich das allgemeine Wahlrecht sowie die Übertragung der gesamten Gesetzgebung auf das Parlament (Duma).“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- (das) Recht auf Vereinigungsfreiheit
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Vereinigungsfreiheit“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vereinigungsfreiheit“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vereinigungsfreiheit“
- Duden online „Vereinigungsfreiheit“
- wissen.de – Lexikon „Vereinigungsfreiheit“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Vereinigungsfreiheit“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Vereinigungsfreiheit“
Quellen: