Vertragspartner

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Vertragspartner (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Vertragspartner die Vertragspartner
Genitiv des Vertragspartners der Vertragspartner
Dativ dem Vertragspartner den Vertragspartnern
Akkusativ den Vertragspartner die Vertragspartner

Worttrennung:

Ver·trags·part·ner, Plural: Ver·trags·part·ner

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vertragspartner (Info)

Bedeutungen:

gegenseitige Verpflichtungen eingehende (natürliche oder juristische) Person

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Vertrag und Partner mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

Kontrahent

Weibliche Wortformen:

Vertragspartnerin

Beispiele:

„Nach ständiger Rechtsprechung ist der als Vertragserrichter mehrerer Vertragspartner einschreitende Rechtsanwalt allen Vertragspartnern gegenüber zur sorgfältigen Wahrung ihrer Interessen verpflichtet.“[1]
„Wieland ist Professor an der Universität Erfurt, berufen vom Kurfürsten von Mainz, und der ist eben nicht nur Vertragspartner, sondern Landesherr, und Wieland ist nicht nur sein Angestellter, sondern sein Untertan.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Vertragspartner
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vertragspartner
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Vertragspartner
The Free Dictionary „Vertragspartner
Duden online „Vertragspartner

Quellen:

  1. Beschluss des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 30. Juni 2010
  2. Jan Philipp Reemtsma, in Zusammenarbeit mit Fanny Esterházy: Christoph Martin Wieland. Die Erfindung der modernen deutschen Literatur. C. H. Beck, München 2023, ISBN 978-3-406-80070-2, Seite 228.