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Vinkulierung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Vin·ku·lie·rung, Plural: Vin·ku·lie·run·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Vinkulierung (Info)
- Reime: -iːʁʊŋ
Bedeutungen:
- Recht: Einschränkung der Übertragbarkeit eines Wertpapiers oder Gesellschaftsanteils mit dinglicher Wirkung
- Recht, Österreich: Einschränkung der Übertragbarkeit von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen
Gegenwörter:
- Devinkulierung
Beispiele:
- Nach deutschem Gesellschaftsrecht ist die Vinkulierung, die das Verfügungsgeschäft und nicht das Verpflichtungsgeschäft betrifft, von Namensaktien gemäß § 68 II AktG und von GmbH-Geschäftsanteilen nach § 15 V GmbHG möglich.
- „Zu Zwecken der Kreditbesicherung durch Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hat sich auch die dem Gesetz unbekannte Rechtsfigur der Vinkulierung eingebürgert.“[1]
Wortbildungen:
- Vinkulierungsgläubiger
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Vinkulierung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vinkulierung“
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0 , Stichwort: „Vinkulierung“.
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Vinkulation