Vinkulierung

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Vinkulierung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Vinkulierung die Vinkulierungen
Genitiv der Vinkulierung der Vinkulierungen
Dativ der Vinkulierung den Vinkulierungen
Akkusativ die Vinkulierung die Vinkulierungen

Worttrennung:

Vin·ku·lie·rung, Plural: Vin·ku·lie·run·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vinkulierung (Info)
Reime: -iːʁʊŋ

Bedeutungen:

Recht: Einschränkung der Übertragbarkeit eines Wertpapiers oder Gesellschaftsanteils mit dinglicher Wirkung
Recht, Österreich: Einschränkung der Übertragbarkeit von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen

Gegenwörter:

Devinkulierung

Beispiele:

Nach deutschem Gesellschaftsrecht ist die Vinkulierung, die das Verfügungsgeschäft und nicht das Verpflichtungsgeschäft betrifft, von Namensaktien gemäß § 68 II AktG und von GmbH-Geschäftsanteilen nach § 15 V GmbHG möglich.
„Zu Zwecken der Kreditbesicherung durch Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hat sich auch die dem Gesetz unbekannte Rechtsfigur der Vinkulierung eingebürgert.“[1]

Wortbildungen:

Vinkulierungsgläubiger

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Vinkulierung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vinkulierung
Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0, Stichwort: „Vinkulierung“.

Quellen: