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Worttrennung:
- Volks·tri·bun, Plural 1: Volks·tri·bu·ne, Plural 2: Volks·tri·bu·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Volkstribun (Info)
Bedeutungen:
- Antike: gewählter Vertreter der römischen Plebejer, das Amt war immer an zwei Personen auf ein Jahr vergeben
Herkunft:
- Lehnübersetzung von lateinisch tribunus plebis → la
Oberbegriffe:
- Magistrat, Volksvertreter
Beispiele:
- „Die Volkstribunen (tribuni plebis) leiteten die Versammlungen der Plebs und schützten die Plebejer vor Übergriffen seitens der Patrizier.“[1]
Wortbildungen:
- Volkstribunat
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Volkstribun“
- Duden online „Volkstribun“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Volkstribun“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Volkstribun“
Quellen:
- ↑ Pedro Barceló: Kleine römische Geschichte. Sonderausgabe, 2., bibliographisch aktualisierte Auflage. Primus Verlag, Darmstadt 2012, ISBN 978-3534250967 , Seite 16.