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Worttrennung:
- Vor·nah·me, Plural: Vor·nah·men
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Vornahme (Info)
Bedeutungen:
- allgemein: diejenige Handlung, mit der man etwas vornimmt oder ausführt
- Rechtswissenschaft: die Abgabe (aktiver Vertretung) oder die Entgegennahme (passive Vertretung) von verfahrensrechtlichen Erklärungen
Herkunft:
- Substantivbildung aus dem Verb (sich) vornehmen
Beispiele:
- Der Sachbearbeiter im Standesamt war zur Vornahme der Amtshandlung befugt.
- Sie wurde mit der Vornahme aller erforderlichen Handelsregisteranmeldungen betraut.
Übersetzungen
allgemein: diejenige Handlung, mit der man etwas vornimmt oder ausführt
- Wikipedia-Artikel „Vornahme“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Vornahme“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vornahme“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vornahme“