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Worttrennung:
- Vor·steu·er·ab·zug, Plural: Vor·steu·er·ab·zü·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Vorsteuerabzug (Info)
Bedeutungen:
- Recht eines Unternehmers, die ihm in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer mit der von ihm vereinnahmten Mehrwertsteuer zu verrechnen
Beispiele:
- „Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.“[1]
Übersetzungen
Verrechnung von vereinnahmter und in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer
- Wikipedia-Artikel „Vorsteuerabzug“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorsteuerabzug“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vorsteuerabzug“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vorsteuerabzug“
Quellen: