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Zahlungsbefehl wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Zah·lungs·be·fehl, Plural: Zah·lungs·be·feh·le
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zahlungsbefehl (Info)
Bedeutungen:
- Recht: die öffentliche Anordnung, eine Zahlung zu leisten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Zahlung und Befehl sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- Mahnbescheid
Beispiele:
- „Das Fortsetzungsbegehren kann frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls durch das Betreibungsamt und spätestens ein Jahr danach gestellt werden.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Europäischer Zahlungsbefehl
Übersetzungen
Recht: die öffentliche Anordnung, eine Zahlung zu leisten
- Wikipedia-Artikel „Zahlungsbefehl“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Zahlungsbefehl“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zahlungsbefehl“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zahlungsbefehl“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlungsbefehl“
- Duden online „Zahlungsbefehl“
Quellen: