Zahlungsbefehl

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Zahlungsbefehl (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Zahlungsbefehl die Zahlungsbefehle
Genitiv des Zahlungsbefehles
des Zahlungsbefehls
der Zahlungsbefehle
Dativ dem Zahlungsbefehl
dem Zahlungsbefehle
den Zahlungsbefehlen
Akkusativ den Zahlungsbefehl die Zahlungsbefehle

Worttrennung:

Zah·lungs·be·fehl, Plural: Zah·lungs·be·feh·le

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zahlungsbefehl (Info)

Bedeutungen:

Recht: die öffentliche Anordnung, eine Zahlung zu leisten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Zahlung und Befehl sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

Mahnbescheid

Beispiele:

„Das Fortsetzungsbegehren kann frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls durch das Betreibungsamt und spätestens ein Jahr danach gestellt werden.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

Europäischer Zahlungsbefehl

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Zahlungsbefehl
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Zahlungsbefehl
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zahlungsbefehl
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZahlungsbefehl
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Zahlungsbefehl
Duden online „Zahlungsbefehl

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Fortsetzungsbegehren“ (Stabilversion)