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Zeugnisverweigerungsrecht (Deutsch)
Worttrennung:
- Zeug·nis·ver·wei·ge·rungs·recht, Plural: Zeug·nis·ver·wei·ge·rungs·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zeugnisverweigerungsrecht (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Befugnis eines Zeugen, keine Aussage zu machen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Zeugnisverweigerung und Recht mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- Zeugnispflicht
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Abgeordnete genießen – ebenso wie Geistliche, Rechtsanwälte und Journalisten – vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht.“[1]
Übersetzungen
Recht: Befugnis eines Zeugen, keine Aussage zu machen
- Wikipedia-Artikel „Zeugnisverweigerungsrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zeugnisverweigerungsrecht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zeugnisverweigerungsrecht“
- Duden online „Zeugnisverweigerungsrecht“
Quellen:
- ↑ Karlsruhe stärkt Immunität von Abgeordneten. In: FAZ.NET. 30. Juli 2003 (URL, abgerufen am 11. September 2018) .