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Worttrennung:
- Zoll·recht, Plural: Zoll·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zollrecht (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die die Abgaben für Waren beim Transport über eine bestimmte Grenze betreffen
- historisch: Recht/Privileg, von Reisenden oder Händler auf einem bestimmten Weg Abgaben zu erheben
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Zoll und Recht
Synonyme:
- Zollregal
Sinnverwandte Wörter:
- Zollhoheit
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Die Definitionen des europäischen Zollrechts und des nationalen Außenwirtschaftsrechts sind nicht deckungsgleich, sondern unterscheiden sich im Detail.“[1]
- „Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“[2]
Übersetzungen
Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die die Abgaben für Waren beim Transport über eine bestimmte Grenze betreffen
Recht/Privileg, von Reisenden oder Händler auf einem bestimmten Weg Abgaben zu erheben
- Wikipedia-Artikel „Zollrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zollrecht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zollrecht“
- The Free Dictionary „Zollrecht“
- Duden online „Zollrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zollrecht“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Zollrecht“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Zollrecht“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Ausführer“ (Stabilversion)
- ↑ Michael North: Das Geld und seine Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 1994, ISBN 3406380727, Seite 11