Zollrecht

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Zollrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Zollrecht die Zollrechte
Genitiv des Zollrechts
des Zollrechtes
der Zollrechte
Dativ dem Zollrecht den Zollrechten
Akkusativ das Zollrecht die Zollrechte

Worttrennung:

Zoll·recht, Plural: Zoll·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zollrecht (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die die Abgaben für Waren beim Transport über eine bestimmte Grenze betreffen
historisch: Recht/Privileg, von Reisenden oder Händler auf einem bestimmten Weg Abgaben zu erheben

Herkunft:

Determinativkompositum aus Zoll und Recht

Synonyme:

Zollregal

Sinnverwandte Wörter:

Zollhoheit

Oberbegriffe:

Recht

Beispiele:

„Die Definitionen des europäischen Zollrechts und des nationalen Außenwirtschaftsrechts sind nicht deckungsgleich, sondern unterscheiden sich im Detail.“[1]
„Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Zollrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zollrecht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zollrecht
The Free Dictionary „Zollrecht
Duden online „Zollrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZollrecht
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Zollrecht“ auf wissen.de
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Zollrecht

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Ausführer“ (Stabilversion)
  2. Michael North: Das Geld und seine Geschichte. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 1994, ISBN 3406380727, Seite 11