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Worttrennung:
- Zu·tritts·ver·bot, Plural: Zu·tritts·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zutrittsverbot (Info)
Bedeutungen:
- Untersagung, ein Gebäude, Gelände oder einen Raum zu betreten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Zutritt und Verbot mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Zutrittsbeschränkung
Gegenwörter:
- Zutrittserlaubnis, Zutrittsrecht
Oberbegriffe:
- Verbot
Beispiele:
- „Die Warnanschläge ‚Gefahr durch Kran – Aufenthalt unter der schwebenden Last verboten!‘, die Betriebs- und Wartungsvorschriften und das Zutrittsverbot zum Kran für Unbefugte sind deutlich sichtbar anzuschlagen.“[1]
Übersetzungen
Untersagung, ein Gebäude, Gelände oder einen Raum zu betreten
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Zutrittsverbot“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zutrittsverbot“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zutrittsverbot“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zutrittsverbot“
Quellen: