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Zwangsvollstreckung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Zwangs·voll·stre·ckung, Plural: Zwangs·voll·stre·ckun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zwangsvollstreckung (Info)
Bedeutungen:
- Recht: der Versuch des privaten oder des öffentlich-rechtlichen Gläubigers, seine mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Präfix zwangs- und dem Substantiv Vollstreckung
Synonyme:
- österreichisch: Exekution, Zwangsbeitreibung, schweizerisch: Betreibung
Unterbegriffe:
- Einzelzwangsvollstreckung, Gesamtvollstreckung, Pfändung
Beispiele:
- Die Firma ist bankrott und die Zwangsvollstreckung unausweichlich.
Charakteristische Wortkombinationen:
- Zwangsvollstreckung anordnen, Zwangsvollstreckung einleiten
Wortbildungen:
- zwangsvollstrecken
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Zwangsvollstreckung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangsvollstreckung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zwangsvollstreckung“