Zwangsvollstreckung

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Zwangsvollstreckung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Zwangsvollstreckung die Zwangsvollstreckungen
Genitiv der Zwangsvollstreckung der Zwangsvollstreckungen
Dativ der Zwangsvollstreckung den Zwangsvollstreckungen
Akkusativ die Zwangsvollstreckung die Zwangsvollstreckungen

Worttrennung:

Zwangs·voll·stre·ckung, Plural: Zwangs·voll·stre·ckun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Zwangsvollstreckung (Info)

Bedeutungen:

Recht: der Versuch des privaten oder des öffentlich-rechtlichen Gläubigers, seine mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Präfix zwangs- und dem Substantiv Vollstreckung

Synonyme:

österreichisch: Exekution, Zwangsbeitreibung, schweizerisch: Betreibung

Unterbegriffe:

Einzelzwangsvollstreckung, Gesamtvollstreckung, Pfändung

Beispiele:

Die Firma ist bankrott und die Zwangsvollstreckung unausweichlich.

Charakteristische Wortkombinationen:

Zwangsvollstreckung anordnen, Zwangsvollstreckung einleiten

Wortbildungen:

zwangsvollstrecken

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Zwangsvollstreckung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangsvollstreckung
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalZwangsvollstreckung

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Zwangsverschickung